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   BPatG, 13.08.2003 - 29 W (pat) 123/02   

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https://dejure.org/2003,31777
BPatG, 13.08.2003 - 29 W (pat) 123/02 (https://dejure.org/2003,31777)
BPatG, Entscheidung vom 13.08.2003 - 29 W (pat) 123/02 (https://dejure.org/2003,31777)
BPatG, Entscheidung vom 13. August 2003 - 29 W (pat) 123/02 (https://dejure.org/2003,31777)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 13.08.2003 - 29 W (pat) 123/02
    Dabei sollte die Markenstelle die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Slogans beachten, wonach solche nur dann nicht schutzfähig sind, wenn entsprechend den Entscheidungen zu "YES" und "FOR YOU" - MarkenR 1999, 349 - 355 - dem Zeichen kein für die beanspruchten Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann oder wenn es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird.
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    Auszug aus BPatG, 13.08.2003 - 29 W (pat) 123/02
    Diese Grundsätze gelten nämlich auch für Wortfolgen und Werbeslogans ohne dass an deren Schutzfähigkeit strengere Anforderungen, wie zB ein selbständig kennzeichnender Bestandteil oder ein erheblicher phantasievoller Überschuss in der Aussage bzw in der sprachlichen Form, gestellt werden dürfen (BGH GRUR 2000, 321 - Radio von hier).
  • BPatG, 10.08.2006 - 10 W (pat) 708/03
    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die Anmeldung, wie oben schon ausgeführt worden ist, in zulässiger Weise per Telefax übermittelt worden ist, bei dem es in der Natur der Sache liegt, dass die Qualität der Wiedergabe differieren kann, zum Beispiel, was die Grautöne und die Hell-Dunkel-Kontraste anbelangt (vgl. zum Markenrecht zur Telefaxanmeldung einer Wort-/Bildmarke die Entscheidung 29 W (pat) 123/02 vom 13. August 2003, Zusammenfassung auf PAVIS PROMA; Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 32 Rdn. 18: das DPMA erkennt ausnahmsweise bei der Markenanmeldung einer farbigen Marke bereits den Tag des Telefaxeingangs der Anmeldung als Anmeldetag an, falls in der Anmeldung die farbige Eintragung mit bestimmten Farben beantragt ist, das farbige Original nachgereicht wird und auf der schwarzweißen Markendarstellung im Fax die Verteilung der angegebenen Farben in Übereinstimmung mit dem Original erkennbar ist).
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